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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Allgemeine LIeferungs- und Geschäftsbedingungen für freie Journalisten in Wort und Bild (AGB).

Stand: März 2008

Solange nicht anderes mit dem Auftraggeber vereinbart ist, etwa durch einen von beiden Seiten unterzeichneten Autorenvertrag, gelten unten stehende Geschäftsbedingungen.

Allgemeines

Diese Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf Text- und Bildbeiträge und alle anderen Dienstleistungen (Material) des Journalisten (nachfolgend Presseservice Rhein-Main, kurz PRM genannt). Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der AGB berührt die Gültigkeit der übrigen nicht. Das Gleiche gilt, wenn einzelne Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil werden. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Vertragspartner schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Vertragspartner nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird ihn der PRM bei der Bekanntgabe besonders hinweisen. Der Vertragspartner muss den Widerspruch innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den PRM absenden.

Geliefertes Material bleibt stets Eigentum des PRM. Es wird vorübergehend zur Ausübung der Rechte für die auf dem Lieferschein angegebenen Nutzungsarten überlassen. Die Verwendung als Archivmaterial ist gesondert zu vereinbaren. Die Lieferung des Materials und die Einräumung von Nutzungsrechten erfolgt zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen, soweit im Lieferschein nichts Abweichendes angegeben oder sonst schriftlich vereinbart ist. Abweichende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners bzw. Bestellers gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt sind. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners bzw. Bestellers wird hiermit widersprochen. Auch für Lieferungen ins Ausland gilt deutsches Recht.

Honorare und Preise

Jede vereinbarte und jede weitere Nutzung des Materials ist honorar- bzw. zahlungspflichtig. Die Höhe des Honorars bzw. des Preises richtet sich nach Art und Umfang der Nutzung bzw. der Realisierung der Leistungen des PRM und ist vorher zu vereinbaren. Die Rubrik Hinweis gilt ergänzend. Honorare bzw. Preise sind, so nicht anders angegeben, stets Netto-Honorare ohne Mehrwertsteuer.

Honorare bzw. Preise sind, soweit nicht anderes schriftlich vereinbart wurde, sogleich nach Lieferung der Produkte und Leistungen bzw. Veröffentlichung zur Zahlung fällig; bei Medien-Produkten und Exklusiv-Recherchen spätestens einen Monat nach der Erklärung, dass der Beitrag angenommen ist.

Hat der Vertragspartner bzw. Besteller von Medien-Produkten oder Exklusiv-Recherchen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung des Materials die Annahme erklärt, kann das Material ohne weitere Bindung an den Vertragspartner bzw. Besteller anderweitig angeboten werden.

Honorare und Preise sind auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Material nicht veröffentlicht wird bzw. wenn die PRM-Produkte und PRM-Dienstleistungen beim Besteller keine Verwendung finden.

Urheberrecht und Nutzungsrecht

Für jede Nutzung gelten neben den getroffenen Vereinbarungen die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes. Die eingeräumten Rechte gelten nur für den vereinbarten Zweck, Sprachraum und Umfang zur einmaligen Nutzung. Jede erneute Nutzung oder sonstige Ausweitung des ursprünglich eingeräumten Nutzungsrechts ist nur mit der vorherigen, schriftlichen Zustimmung des PRM erlaubt. Dies gilt insbesondere für die Freigabe des Materials zu Zwecken der Werbung. Der Vertragspartner bzw. Besteller ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen.

Eingeräumte Nutzungsrechte können ohne Zustimmung des PRM auch dann nicht übertragen werden, wenn die Übertragung im Rahmen der Gesamtveräußerung eines Unternehmens oder der Veräußerung von Teilen eines Unternehmens geschieht (§ 34 Abs. 3 UhrhG). Diese Klausel ist als gesonderte Vereinbarung gem. § 34 Abs. 4 UrhG anzusehen.

Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100% auf das jeweilige Grundhonorar. Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige Nutzung des PRM-Materials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck oder dem Zweck, der sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich das Objekt (Zeitung, Zeitschrift usw.), für das das Bildmaterial ausweislich des Lieferscheins oder der Versandadresse zur Verfügung gestellt worden ist.

Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden.
Die Weitergabe des Materials oder die Übertragung von Rechten an Dritte durch den Vertragspartner bzw. Besteller darf ohne vorherige, schriftliche Zustimmung des PRM nicht erfolgen.

Das Material darf ohne vorherige, schriftliche Zustimmung des PRM nicht in ein Datenbanksystem eingespeichert oder sonst elektronisch verwertet oder bearbeitet werden. Insbesondere sind verfälschende oder sinnentstellende Veränderungen von Bildern durch Hinzufügen oder Weglassen nicht gestattet. Das Material darf im Sinne des § 14 UrhG weder entstellt, noch sonst beeinträchtigt werden. Dies gilt insbesondere für die Bearbeitung des Materials durch den Einsatz elektronischer Hilfsmittel.

Das Material darf nur redaktionell bzw. für den vereinbarten Zweck verwendet werden. Es darf in der Tendenz nicht verfremdet und nicht verfälscht werden. Der Vertragspartner bzw. Besteller ist zur Beachtung der publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates (Pressekodex und Richtlinien) verpflichtet. Montagen sind als solche kenntlich zu machen und in der Veröffentlichung auszuweisen.

Jede über diese Bestimmungen hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorar- bzw. kostenpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung des PRM. Das gilt insbesondere für: eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken, jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des PRM-Materials, die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des vom PRM gelieferten Materials auf Datenträgern aller Art (z.B. magnetische, optische, magnetooptische oder elektronische Trägermedien wie CD-ROM, Disketten, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung des Materials dient, jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Textdaten auf CD-ROM, Disketten oder ähnlichen Datenträgern, jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Daten im Internet oder in Online- Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt), die Weitergabe des digitalisierten Materials im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Textschirmen oder zur Herstellung von Hardcopys geeignet sind.
Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des PRM und nur bei Kennzeichnung mit [M] gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.


Ein Urhebervermerk im Sinne des § 13 UrhG wird stets verlangt und zwar in einer Weise, die keinen Zweifel an der Identität des Urhebers und der Zuordnung zum einzelnen Beitrag lässt. Sammelnachweise reichen nur aus, sofern sich aus ihnen die zweifelsfreie Zuordnung des Urhebers zum Beitrag entnehmen lässt.

Die Übertragung von Zweitrechten an Verwertungsgesellschaften bleibt vorbehalten. Mit der Annahme des Honorars bzw. der Zahlungsbetrages ist die Erlaubnis zur Wahrnehmung weiterer Rechte durch den Vertragspartner bzw. Besteller nicht verbunden.

Der Vertragspartner bzw. Besteller ist (bei Medien-Produkten) verpflichtet, dem Journalisten ein Belegexemplar gem. § 25 Verlagsgesetz kostenlos zu liefern.

Diese PRM-Publikationen oder Teile aus ihnen dürfen ohne Erlaubnis des PRM weder reproduziert noch weitergegeben werden. Unter Angabe der Quelle dürfen Journalisten in ihren Publikationen aus PRM-Veröffentlichungen zitieren.

Lieferung

PRM ist berechtigt, auch Teillieferungen für PRM-Leistungen und PRM-Produkte zu erbringen, wenn dies für den Vertragspartner zumutbar ist. Ist die Lieferung von PRM-Leistungen bzw. PRM-Produkten auf Abruf vereinbart, so hat der Vertragspartner bzw. Besteller innerhalb angemessener Frist abzurufen.

Wird die Lieferung von PRM-Leistungen bzw. PRM-Produkten durch höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Betriebsstilllegung, Streik, extreme Witterungsverhältnisse oder ähnliche Umstände - auch bei Lieferanten bzw. Partnern des PRM - unmöglich oder übermäßig erschwert, so wird PRM für die Dauer der Behinderung und deren Nachwirkung von der Lieferpflicht frei.
Von dem Eintritt solcher Ereignisse wird der PRM den Vertragspartner bzw. Besteller unverzüglich unterrichten. Diese Ereignisse berechtigen den PRM auch, vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle der Nichtbelieferung oder ungenügenden Belieferung des PRM seitens ihrer Vorlieferanten bzw. Partner ist der PRM von seinen Lieferungsverpflichtungen ganz oder teilweise entbunden. Dies gilt nur dann, wenn sie die erforderlichen Vorkehrungen zur Beschaffung der von ihr zu liefernden PRM-Leistungen bzw. PRM-Produkte getroffen hat und ihre Vorlieferanten bzw. Partner sorgfältig ausgewählt hat. Der PRM verpflichtet sich, in diesem Fall seine Ansprüche gegen den Lieferanten bzw. Partner auf Verlangen an den Vertragspartner abzutreten.

Übertragungskostenerhöhungen, Tarifänderungen können vom PRM den Honoraren bzw. Preisen zugeschlagen werden, wenn die Lieferung von PRM-Leistungen bzw. PRM-Produkten später als vier Monate nach Vertragsabschluss erfolgt.

Haftung, Kosten

Der Vertragpartner bzw. Besteller haftet für das überlassene Material bis zur unversehrten Rücklieferung. Er trägt Kosten und Risiko für die Rücklieferung. Die Rücklieferung hat durch Einschreiben zu erfolgen.

Für Farbdias und elektronische Datenträger, die im Risikobereich des Vertragspartners bzw. Bestellers beschädigt werden oder verloren gehen, beträgt der Schadensersatz pro Stück 1500 Euro, es sei denn, der Vertragpartner bzw. Besteller weist einen geringeren Schaden nach.

Für die Zusammenstellung einer Auswahlsendung werden Bearbeitungskosten berechnet, die sich nach Art und Umfang des erforderlichen Arbeitsaufwandes bemessen. Die Bearbeitungskosten (inklusive Versand) werden nicht mit den Nutzungshonoraren verrechnet. Die Zahlung begründet keine Nutzungs- oder Eigentumsrechte.

Bei unberechtigter Nutzung oder Weitergabe des Materials wird vorbehaltlich weiterer Schadenersatzansprüche ein Mindesthonorar bzw. Mindestpreis in Höhe des zweifachen Nutzungshonorars/-preises fällig.

Beabsichtigt der Vertragspartner bzw. Besteller eine andere (z.B. werbliche) als die vereinbarte Nutzung des Materials, so hat er vor dieser Nutzung die Zustimmung der abgebildeten oder genannten Personen einzuholen. Holt der Vertragspartner bzw. Besteller die Zustimmung nicht ein, hat er den PRM von in diesem Zusammenhang geltend gemachten Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen.

Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand der PRM-Produkte betreffen, sind innerhalb von 48 Stunden nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gelten PRM-Produkte als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.

Unterbleibt die Namensnennung des PRM nach § 13 UrhG, oder verstößt der Vertragspartner bzw. Besteller gegen § 14 UrhG, so hat PRM Anspruch auf Schadenersatz in Form eines Zuschlages von 100 Prozent zum jeweiligen Nutzungshonorar/-preis zuzüglich evtl. Verwaltungskosten. Der Vertragspartner bzw. Besteller hat der PRM von aus der Unterlassung des Urhebervermerkes oder Entstellung des Werkes resultierenden Ansprüchen Dritter freizustellen.

Der PRM behält sich vor, bei Nichtbezahlung fälliger Honorare und Preise die damit im Zusammenhang stehenden Produkt-Lieferungen, Lieferungen, Leistungen und Dienstleistungen einzustellen. Das gilt auch, wenn die Belastung von Kreditkarten oder Konten durch die jeweiligen Bank-Institute verweigert wird.

Hinweis

Falls keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde oder keine tarifvertraglichen Bestimmungen gelten, sind für die Honorierung und die Miete bei Fristüberschreitung sowie die Bearbeitungskosten bei Bildbeiträgen die jeweils aus der Übersicht der marktüblichen Honorare für die Vergabe von Bildnutzungsrechten ersichtlichen Honorare der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) bzw. bei Textbeiträgen die Empfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Wort (MFJ) anzuwenden.

Erfüllungsort für die Lieferung ist der Sitz des Vertragpartner bzw. Bestellers, für die Rücklieferung der Sitz des PRM.


GENERELLER HAFTUNGSAUSSCHLUSS FÜR PRODUKTE UND LEISTUNGEN DES PRM

Der Haftungsausschluss für Nauheim-Online ergeht gesondert.

Der Presseservice Rhein-Main ist ein Journalisten-Büro von Rainer Beutel. Es arbeitet, recherchiert und produziert nach journalistischen Maßstäben. Der PRM informiert lediglich – für alle daraus folgenden geschäftlichen Entscheidungen übernimmt PRM keinerlei Haftung.

PRM-Publikationen dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen weder Empfehlungen für Käufe, Verkäufe, Investitionen, Deinvestitionen oder für andere geschäftsstrategische Entscheidungen dar noch sind sie als Angebot oder Empfehlung bestimmter Anlageprodukte zu verstehen. Dies gilt auch dann, wenn einzelne Emittenten oder Anlageprodukte genannt werden.

Die in PRM-Publikationen enthaltenen Informationen wurden durch den PRM beziehungsweise zuverlässige Dritte sorgfältig recherchiert und geprüft. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität können jedoch weder der PRM noch mit dem Büro verbundene Unternehmen noch dritte Lieferanten die Gewähr übernehmen. Von den Autoren geäußerte Meinungen sind nicht notwendigerweise identisch mit solchen von PRM. Einschätzungen und Bewertungen reflektieren die Meinung des Verfassers im Zeitpunkt der Erstellung der Ausarbeitung.

Die in der Publikation enthaltenen Informationen können eine auf die individuellen Verhältnisse und Ziele des Anlegers bzw. Investors abgestimmte Beratung nicht ersetzen

 

 

 

HINWEIS

Den Haftungsausschluss finden Sie im Disclaimer.