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Allgemeine Geschäftsbedingungen über die
Werbung auf den Webseiten der Domän
www.nauheim-online.de
(Stand 01.07.2008)
§ 1 Leistungsgegenstand
1. Der Presseservice Rhein-Main,
Gundbachstraße 19, 65428 Rüsselsheim,
Deutschland - im
Folgenden "PRM" genannt - bietet
Werbetreibenden, Unternehmen, sowie
privaten Personen - im Folgenden
"Kunden" genannt - an,
Online-Werbemittel - im Folgenden
"Werbung" genannt - auf der
Internetseite des PRM
(www.nauheim-online.de und -.com)
gegen Entgelt zu veröffentlichen.
2. Für Verträge über die
Veröffentlichung der Werbung gelten
ausschließlich diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen der PRM, die vom
Besteller bei der Bestellung anerkannt
werden. Von diesen Bedingungen
abweichende oder diesen Bedingungen
entgegenstehende Geschäftsbedingungen
des Bestellers werden nicht anerkannt,
es sei denn, sie werden durch den PRM
schriftlich bestätigt.
§ 2 Voraussetzungen
1. Die Werbung des Kunden besteht aus
einer oder mehreren Werbeflächen, die
mit oder ohne einen Verweis ("z.B.
Link") auf weitere Informationen
geschaltet werden können. Die Werbung
kann in verschiedenen Formen erscheinen.
Weitere Werbeformen oder gar das
Anmieten ganzer Seiten sind auf Anfrage
möglich. Sie müssen jedoch den
technischen Grundbedingungen
entsprechen. Der PRM behält sich vor
"ungeeignete" Werbung abzulehnen oder
bei Änderung des Unternehmensrenommees
des Werbenden von den Seiten
www.nauheim-online.de zu entfernen. Eine
Rückzahlung des Restmietbetrages findet
statt, eine Aufwandsgebühr wird erhoben.
Eine Angabe von Gründen ist nicht
erforderlich.
2. Der Vertrag muss mindestens sieben
Tage vor dem Termin der Schaltung der
Werbung auf der Webseite mit dem PRM
oder seinem Handelsvertreter geschlossen
sein. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung
des PRM, wie sie z.B. in der
schriftlichen Auftragsbestätigung
erfolgen können.
3. Der Kunde verpflichtet sich, die
Werbung mindestens fünf Werktage vor dem
festgesetzten Erscheinungstermin im
vertraglich festgelegten Format an den
PRM oder seine Handelsvertreter zu
liefern.
4. Aufträge zur Schaltung von Werbung
werden erst nach schriftlicher
Bestätigung oder Bestätigung per e-Mail
durch den PRM verbindlich.
5. Aufträge von Werbeagenturen werden
nur für namentlich genau bezeichnete
Werbungstreibende angenommen. Der PRM
ist dabei berechtigt, von der
Werbeagentur einen Mandatsnachweis zu
verlangen.
6. Für den PRM besteht keine
Verpflichtung, die Werbung vor Annahme
des Schaltungsauftrages anzusehen und zu
prüfen. Der PRM behält sich aber vor,
rechtsverbindlich eingegangene
Werbeaufträge wegen ihres Inhalts, der
Herkunft oder aus technischen Gründen
abzulehnen oder ihre Veröffentlichung
ganz oder teilweise zu sperren, sobald
dem PRM bekannt wird, dass die
betreffende Werbung gegen Gesetz,
behördliche Bestimmungen oder gegen die
guten Sitten verstösst oder ihre
Veröffentlichung für den PRM unzumutbar
ist. Bei Anbindungen an Datenbanken des
Kunden oder bei direkter Verlinkung zum
Kunden übernimmt der Kunde die volle
Verantwortung für seine
Veröffentlichungen.
7. Die Ablehnung des Auftrages oder
Änderungen in den Vertragsbedingungen
entsprechend § 2.6 werden dem Kunden
nach Entscheidung mitgeteilt.
8. Vom Kunden zur Verfügung gestelltes
Datenmaterial wird nur nach besonderer
Anforderung durch diesen zurückgesandt.
Die Aufbewahrungspflicht der Daten durch
den PRM endet zwei Wochen nach Ablauf
des Auftrages.
§ 3 Platzierung und Schaltung der
Werbung
1. Die Platzierung der Werbung wird im
Einvernehmen mit dem Kunden, ansonsten
nach billigem Ermessen des PRM unter
Berücksichtigung der Interessen des
Kunden festgelegt.
2. Die Werbeplätze werden rollierend
gefüllt. Dies bedeutet, dass bei einem
ausgelaufenen Abonnement der frei
werdende Platz mit dem folgenden
Abonnement gefüllt wird, so dass keine
Lücken in der Darstellung entstehen. Ein
Rollen der Abonnements in der
Darstellung in Abhängigkeit eines
Zeitintervalls, den der PRM bestimmt,
ist ebenfalls möglich. Ein fester Platz
ist nur dann garantiert, wenn der Kunde
dies ausdrücklich bestellt. Das ist mit
zu verhandelnden Zusatzkosten verbunden.
3. Angaben über die Schaltungsfrist sind
für beide Seiten verbindlich.
4. Ist der Beginn der Schaltungsfrist
nicht angegeben, so gilt der nächst
mögliche Zeitraum.
5. Die Schaltung erfolgt nach unserem
möglichen technischen Stand,
entsprechend der bestmöglichen Weise.
Bei direkten Datenbankanbindungen
übernimmt der Kunde die Bereitstellung
des Inhaltes. Frame-Sprenger und andere
Programmaktivitäten seitens des Kunden,
welchen den Auftritt von
nauheim-online.de entfernen, beschädigen
oder verändern sind unzulässig. Sie
führen zur sofortigen Einstellung des
Web-Auftritts mit Schadensersatz.
6. Steht der zugesagten Schaltung ein
vom Kunden verschuldetes Hindernis
entgegen, z.B. bei nicht rechtzeitiger
Lieferung der Werbung, so verschiebt
sich der Liefertermin um die Zeit der
Verzögerung, längstens aber um eine
Woche. Ist innerhalb dieser Zeit keine
Lieferung aufgrund Verschuldens des
Kunden möglich, so wird der Liefertermin
zwischen Kunde und PRM oder seinem
Handelsvertreter neu festgesetzt. Kommt
innerhalb von einem Monat keine Einigung
zu Stande, so kann die PRM 15% des
Auftragswertes als Vertragsstrafe
verlangen.
§ 4 Zahlungsmodalitäten, Mengenrabatt,
Kündigungsfristen
1. Die Preise für die Schaltung der
Werbung richten sich nach der
Preisangabe in der Preisliste des PRM
zum Zeitpunkt der Bestellung oder nach
individueller schriftlicher
Vereinbarung. Die Preisliste wird dem
Kunden bekannt gegeben.
§ 4 Zahlungsmodalitäten, Mengenrabatt,
Kündigungsfristen (Fortsetzung)
2. Der Kunde erhält eine Rechnung für
die Werbeschaltung vom PRM oder durch
seinen Handelsvertreter. Die Rechnung
ist sofort nach Zugang zur Zahlung
fällig. Verzug tritt spätestens 15 Tage
nach Zugang der Rechnung ein. Bei
Mahnung wird eine Mahngebühr von 10 Euro
pro Mahnvorgang berechnet.
3. Zahlungen sind nur auf das in der
Rechnung genannte Konto des PRM zu
leisten, sofern der PRM die Rechnung
stellt. Stellt der Handelsvertreter die
Rechnung, rechnet der Kunde mit diesem
ab. Der Handelsvertreter rechnet
seinerseits mit dem PRM ab.
4. Die Verzugszinsen richten sich nach
den jeweils gültigen gesetzlichen
Bestimmungen des BGB.
5. Bei Zahlungsverzug des Kunden kann
der PRM die weitere Ausführung des
laufenden Auftrages bis zur
vollständigen Bezahlung zurückstellen
und für weitere Werbeaufträge des Kunden
Vorauszahlung verlangen. Bei begründeten
Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des
Kunden ist der PRM berechtigt, auch
während der Laufzeit eines
Werbeabschlusses Vorauszahlungen für
weitere Werbung zu verlangen, sowie
deren Veröffentlichung vom Ausgleich
offen stehender Rechnungsbeträge
abhängig zu machen.
6. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 3,
6,12 bis 24 Monaten oder je nach
Festlegung im Angebot. Er verlängert
sich jeweils um 6 Monate, wenn er nicht
mindestens drei Monate vor Ende der
Laufzeit schriftlich gekündigt wird.
7. Bei einer Preiserhöhung hat der Kunde
das Recht, den Vertrag mit einer Frist
von 4 Wochen nach Erhalt des Schreibens
schriftlich zu kündigen.
§ 5 Gewährleistung, Haftung, Reklamation
1. Wird eine fehlerhafte oder
unvollständige Werbung durch den PRM
veröffentlicht, kann der Kunde diese
innerhalb von 8 Tagen beim PRM
reklamieren. Liegt der Fehler beim PRM,
ist dieser verpflichtet, diesen
unverzüglich und kostenfrei zu beheben.
Besteht der Fehler in der vom Kunden
gelieferten Werbung, so kann er diese
durch Lieferung einer überarbeiteten
Version innerhalb von fünf Tagen nach
Erhalt durch den PRM von dieser
auswechseln lassen. In diesem Fall ist
eine Aufwandsgebühr von 10 Prozent des
Auftragswertes fällig.
2. Der einmalige Austausch einer vom
Kunden gelieferten fehlerhaften
Werbevorlage ist durch den PRM zu
gewährleisten. Besteht wiederholter
Nachbesserungsbedarf, so kann der PRM
eine Aufwandsvergütung in Höhe der
notwendigen zusätzlichen Arbeitsleistung
gegenüber dem Kunden geltend machen.
3. Kosten für die Änderung ursprünglich
vereinbarter Ausführungen der Werbung
trägt der
Kunde.
4. Der Kunde hat bei unrichtigem oder
unvollständigem Erscheinen der durch ihn
im einwandfreien Zustand an den PRM
übergebenen Werbung Anspruch auf
Zahlungsminderung oder eine einwandfreie
Ersatzschaltung in dem Umfang, in dem
der Zweck der Schaltung beeinträchtigt
wurde, nach Wahl des PRM. Darüber hinaus
gehende Ansprüche, insbesondere
Schadensersatzansprüche aus positiver
Forderungsverletzung, Verschulden bei
Vertragsabschluss und unerlaubter
Handlung sind ausgeschlossen;
Schadensersatzansprüche wegen
Unmöglichkeit der Leistung und Verzug
sind beschränkt auf die Höhe des für die
betreffende Werbung zu zahlenden
Entgeltes.
5. Der PRM übernimmt keinerlei Haftung
für die Inhalte der Werbung, bzw. für
die Inhalte anderer Webseiten, auf
welche die Werbung verweist sowie für
vom Kunden zu verantwortende Fehler der
Werbung.
6. Der PRMübernimmt keine Gewährleistung
auf die Funktionsfähigkeit von
Kommunikationsnetzen. Keine
Gewährleistung wird übernommen bei einem
Rechnerausfall der Internet-Provider,
auf deren Rechner die Leistungen des PRM
präsentiert werden, sowie für nicht
aktualisierte oder unvollständige
Angebote auf sogenannten Proxyservern
kommerzieller Online-Dienste.
7. Ist eine Durchführung des Auftrages
aus technischen Gründen, insbesondere
Rechnerausfall, höherer Gewalt,
Störungen aus dem Verantwortungsbereich
von Providern, Netzbetreibern oder
Leitungsanbietern oder aus
vergleichbaren Gründen durch den PRM
nicht möglich, so wird der Auftrag nach
Möglichkeit nachgeholt. Sofern die
Verschiebung der Leistungszeit nicht
unerheblich ist, wird der Kunde hiervon
informiert.
8. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht
erfüllt, welche der PRM nicht zu
vertreten hat, so hat der Kunde
unbeschadet etwaiger weiterer
Rechtspflichten den Unterschied zwischen
dem gewährten und dem der tatsächlichen
Abnahme entsprechenden Nachlass des PRM
zu erstatten, d.h. eine erbrachte
Teilleistung zu vergüten.
9. Bei jeder Beanstandung des Kunden
sind Kundennummer, Rechnungsnummer und
Rechnungsdatum anzugeben.
10. Bei Änderung der Linkadressen,
Datenbank-Zugriffsrechte und Datenbank-
Zugriffsbefehle bei
Datenbankanbindungen, Logoänderungen,
Bildmaterialänderungen usw. des Kunden,
muss der Kunde dies dem PRM schriftlich
mitteilen. Nur somit kann eine stetig
wirksame Werbung gewährleistet werden.
Hier hat der Kunden eine Bringpflicht.
§ 6 Datenschutz
1. Der Kunde ist damit einverstanden,
dass auch eventuell personenbezogene
Daten gespeichert werden.
2. Die gespeicherten Daten werden
ausschließlich erhoben, verarbeitet und
genutzt, soweit es für die Begründung,
Ausgestaltung oder Änderung des
Vertrages erforderlich ist.
3. Name sowie Anschrift des Kunden wird
Dritten auf Anfrage mitgeteilt.
§ 7 Schlussbestimmungen
1. Als ausschließlicher Gerichtsstand
für Streitigkeiten aus diesem
Vertragsverhältnis oder über die
Wirksamkeit dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen gilt der Sitz des
PRM.
2. Für sämtliche Streitigkeiten aus
diesem Vertragsverhältnis gilt
ausschließlich das Recht der
Bundesrepublik Deutschland.
3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam sein oder werden, so wird
hierdurch die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt. Die
unwirksamen Bestimmungen sind durch
solche zu ersetzen, welche dem
wirtschaftlichen Ziel der
Vertragspartner am nächsten kommen.
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