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AGB FÜR WERBUNG AUF NAUHEIM-ONLINE

Allgemeine Geschäftsbedingungen über die Werbung auf den Webseiten der Domän www.nauheim-online.de

(Stand 01.07.2008)


§ 1 Leistungsgegenstand

1. Der Presseservice Rhein-Main, Gundbachstraße 19, 65428 Rüsselsheim, Deutschland - im

Folgenden "PRM" genannt - bietet Werbetreibenden, Unternehmen, sowie privaten Personen - im Folgenden "Kunden" genannt - an, Online-Werbemittel - im Folgenden

"Werbung" genannt - auf der Internetseite des PRM (www.nauheim-online.de und -.com)

gegen Entgelt zu veröffentlichen.

2. Für Verträge über die Veröffentlichung der Werbung gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der PRM, die vom Besteller bei der Bestellung anerkannt werden. Von diesen Bedingungen abweichende oder diesen Bedingungen entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt, es sei denn, sie werden durch den PRM schriftlich bestätigt.

§ 2 Voraussetzungen

1. Die Werbung des Kunden besteht aus einer oder mehreren Werbeflächen, die mit oder ohne einen Verweis ("z.B. Link") auf weitere Informationen geschaltet werden können. Die Werbung kann in verschiedenen Formen erscheinen. Weitere Werbeformen oder gar das Anmieten ganzer Seiten sind auf Anfrage möglich. Sie müssen jedoch den technischen Grundbedingungen entsprechen. Der PRM behält sich vor "ungeeignete" Werbung abzulehnen oder bei Änderung des Unternehmensrenommees des Werbenden von den Seiten www.nauheim-online.de zu entfernen. Eine Rückzahlung des Restmietbetrages findet statt, eine Aufwandsgebühr wird erhoben. Eine Angabe von Gründen ist nicht erforderlich.

2. Der Vertrag muss mindestens sieben Tage vor dem Termin der Schaltung der Werbung auf der Webseite mit dem PRM oder seinem Handelsvertreter geschlossen sein. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung des PRM, wie sie z.B. in der schriftlichen Auftragsbestätigung erfolgen können.

3. Der Kunde verpflichtet sich, die Werbung mindestens fünf Werktage vor dem festgesetzten Erscheinungstermin im vertraglich festgelegten Format an den PRM oder seine Handelsvertreter zu liefern.

4. Aufträge zur Schaltung von Werbung werden erst nach schriftlicher Bestätigung oder Bestätigung per e-Mail durch den PRM verbindlich.

5. Aufträge von Werbeagenturen werden nur für namentlich genau bezeichnete Werbungstreibende angenommen. Der PRM ist dabei berechtigt, von der Werbeagentur einen Mandatsnachweis zu verlangen.

6. Für den PRM besteht keine Verpflichtung, die Werbung vor Annahme des Schaltungsauftrages anzusehen und zu prüfen. Der PRM behält sich aber vor, rechtsverbindlich eingegangene Werbeaufträge wegen ihres Inhalts, der Herkunft oder aus technischen Gründen abzulehnen oder ihre Veröffentlichung ganz oder teilweise zu sperren, sobald dem PRM bekannt wird, dass die betreffende Werbung gegen Gesetz, behördliche Bestimmungen oder gegen die guten Sitten verstösst oder ihre Veröffentlichung für den PRM unzumutbar ist. Bei Anbindungen an Datenbanken des Kunden oder bei direkter Verlinkung zum Kunden übernimmt der Kunde die volle Verantwortung für seine Veröffentlichungen.

7. Die Ablehnung des Auftrages oder Änderungen in den Vertragsbedingungen entsprechend § 2.6 werden dem Kunden nach Entscheidung mitgeteilt.

8. Vom Kunden zur Verfügung gestelltes Datenmaterial wird nur nach besonderer Anforderung durch diesen zurückgesandt. Die Aufbewahrungspflicht der Daten durch den PRM endet zwei Wochen nach Ablauf des Auftrages.

§ 3 Platzierung und Schaltung der Werbung

1. Die Platzierung der Werbung wird im Einvernehmen mit dem Kunden, ansonsten nach billigem Ermessen des PRM unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden festgelegt.

2. Die Werbeplätze werden rollierend gefüllt. Dies bedeutet, dass bei einem ausgelaufenen Abonnement der frei werdende Platz mit dem folgenden Abonnement gefüllt wird, so dass keine Lücken in der Darstellung entstehen. Ein Rollen der Abonnements in der Darstellung in Abhängigkeit eines Zeitintervalls, den der PRM bestimmt, ist ebenfalls möglich. Ein fester Platz ist nur dann garantiert, wenn der Kunde dies ausdrücklich bestellt. Das ist mit zu verhandelnden Zusatzkosten verbunden.

3. Angaben über die Schaltungsfrist sind für beide Seiten verbindlich.

4. Ist der Beginn der Schaltungsfrist nicht angegeben, so gilt der nächst mögliche Zeitraum.

5. Die Schaltung erfolgt nach unserem möglichen technischen Stand, entsprechend der bestmöglichen Weise. Bei direkten Datenbankanbindungen übernimmt der Kunde die Bereitstellung des Inhaltes. Frame-Sprenger und andere Programmaktivitäten seitens des Kunden, welchen den Auftritt von nauheim-online.de entfernen, beschädigen oder verändern sind unzulässig. Sie führen zur sofortigen Einstellung des Web-Auftritts mit Schadensersatz.

6. Steht der zugesagten Schaltung ein vom Kunden verschuldetes Hindernis entgegen, z.B. bei nicht rechtzeitiger Lieferung der Werbung, so verschiebt sich der Liefertermin um die Zeit der Verzögerung, längstens aber um eine Woche. Ist innerhalb dieser Zeit keine Lieferung aufgrund Verschuldens des Kunden möglich, so wird der Liefertermin zwischen Kunde und PRM oder seinem Handelsvertreter neu festgesetzt. Kommt innerhalb von einem Monat keine Einigung zu Stande, so kann die PRM 15% des Auftragswertes als Vertragsstrafe verlangen.

§ 4 Zahlungsmodalitäten, Mengenrabatt, Kündigungsfristen

1. Die Preise für die Schaltung der Werbung richten sich nach der Preisangabe in der Preisliste des PRM zum Zeitpunkt der Bestellung oder nach individueller schriftlicher Vereinbarung. Die Preisliste wird dem Kunden bekannt gegeben.

§ 4 Zahlungsmodalitäten, Mengenrabatt, Kündigungsfristen (Fortsetzung)

2. Der Kunde erhält eine Rechnung für die Werbeschaltung vom PRM oder durch seinen Handelsvertreter. Die Rechnung ist sofort nach Zugang zur Zahlung fällig. Verzug tritt spätestens 15 Tage nach Zugang der Rechnung ein. Bei Mahnung wird eine Mahngebühr von 10 Euro pro Mahnvorgang berechnet.

3. Zahlungen sind nur auf das in der Rechnung genannte Konto des PRM zu leisten, sofern der PRM die Rechnung stellt. Stellt der Handelsvertreter die Rechnung, rechnet der Kunde mit diesem ab. Der Handelsvertreter rechnet seinerseits mit dem PRM ab.

4. Die Verzugszinsen richten sich nach den jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen des BGB.

5. Bei Zahlungsverzug des Kunden kann der PRM die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur vollständigen Bezahlung zurückstellen und für weitere Werbeaufträge des Kunden Vorauszahlung verlangen. Bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden ist der PRM berechtigt, auch während der Laufzeit eines Werbeabschlusses Vorauszahlungen für weitere Werbung zu verlangen, sowie deren Veröffentlichung vom Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

6. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 3, 6,12 bis 24 Monaten oder je nach Festlegung im Angebot. Er verlängert sich jeweils um 6 Monate, wenn er nicht mindestens drei Monate vor Ende der Laufzeit schriftlich gekündigt wird.

7. Bei einer Preiserhöhung hat der Kunde das Recht, den Vertrag mit einer Frist von 4 Wochen nach Erhalt des Schreibens schriftlich zu kündigen.

§ 5 Gewährleistung, Haftung, Reklamation

1. Wird eine fehlerhafte oder unvollständige Werbung durch den PRM veröffentlicht, kann der Kunde diese innerhalb von 8 Tagen beim PRM reklamieren. Liegt der Fehler beim PRM, ist dieser verpflichtet, diesen unverzüglich und kostenfrei zu beheben. Besteht der Fehler in der vom Kunden gelieferten Werbung, so kann er diese durch Lieferung einer überarbeiteten Version innerhalb von fünf Tagen nach Erhalt durch den PRM von dieser auswechseln lassen. In diesem Fall ist eine Aufwandsgebühr von 10 Prozent des Auftragswertes fällig.

2. Der einmalige Austausch einer vom Kunden gelieferten fehlerhaften Werbevorlage ist durch den PRM zu gewährleisten. Besteht wiederholter Nachbesserungsbedarf, so kann der PRM eine Aufwandsvergütung in Höhe der notwendigen zusätzlichen Arbeitsleistung gegenüber dem Kunden geltend machen.

3. Kosten für die Änderung ursprünglich vereinbarter Ausführungen der Werbung trägt der

Kunde.

4. Der Kunde hat bei unrichtigem oder unvollständigem Erscheinen der durch ihn im einwandfreien Zustand an den PRM übergebenen Werbung Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzschaltung in dem Umfang, in dem der Zweck der Schaltung beeinträchtigt wurde, nach Wahl des PRM. Darüber hinaus gehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen; Schadensersatzansprüche wegen Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf die Höhe des für die betreffende Werbung zu zahlenden Entgeltes.

5. Der PRM übernimmt keinerlei Haftung für die Inhalte der Werbung, bzw. für die Inhalte anderer Webseiten, auf welche die Werbung verweist sowie für vom Kunden zu verantwortende Fehler der Werbung.

6. Der PRMübernimmt keine Gewährleistung auf die Funktionsfähigkeit von Kommunikationsnetzen. Keine Gewährleistung wird übernommen bei einem Rechnerausfall der Internet-Provider, auf deren Rechner die Leistungen des PRM präsentiert werden, sowie für nicht aktualisierte oder unvollständige Angebote auf sogenannten Proxyservern kommerzieller Online-Dienste.

7. Ist eine Durchführung des Auftrages aus technischen Gründen, insbesondere Rechnerausfall, höherer Gewalt, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Providern, Netzbetreibern oder Leitungsanbietern oder aus vergleichbaren Gründen durch den PRM nicht möglich, so wird der Auftrag nach Möglichkeit nachgeholt. Sofern die Verschiebung der Leistungszeit nicht unerheblich ist, wird der Kunde hiervon informiert.

8. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, welche der PRM nicht zu vertreten hat, so hat der Kunde unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass des PRM zu erstatten, d.h. eine erbrachte Teilleistung zu vergüten.

9. Bei jeder Beanstandung des Kunden sind Kundennummer, Rechnungsnummer und Rechnungsdatum anzugeben.

10. Bei Änderung der Linkadressen, Datenbank-Zugriffsrechte und Datenbank- Zugriffsbefehle bei Datenbankanbindungen, Logoänderungen, Bildmaterialänderungen usw. des Kunden, muss der Kunde dies dem PRM schriftlich mitteilen. Nur somit kann eine stetig wirksame Werbung gewährleistet werden. Hier hat der Kunden eine Bringpflicht.

§ 6 Datenschutz

1. Der Kunde ist damit einverstanden, dass auch eventuell personenbezogene Daten gespeichert werden.

2. Die gespeicherten Daten werden ausschließlich erhoben, verarbeitet und genutzt, soweit es für die Begründung, Ausgestaltung oder Änderung des Vertrages erforderlich ist.

3. Name sowie Anschrift des Kunden wird Dritten auf Anfrage mitgeteilt.

§ 7 Schlussbestimmungen

1. Als ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis oder über die Wirksamkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt der Sitz des

PRM.

2. Für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksamen Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Ziel der Vertragspartner am nächsten kommen.

 

 

HINWEIS

Den Haftungsausschluss finden Sie im Disclaimer.