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Haftungsausschluss von N-O

Haftungsausschluss für journalistische Leistungen

AGB für Werbung auf N-O

 

AGB für freie Journalisten (Wort & Bild)

Stand: ab Mai 2018

 

Solange nicht anderes mit dem Auftraggeber vereinbart ist, etwa durch einen von beiden Seiten unterzeichneten Autorenvertrag, gelten unten stehende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB).

 

Allgemeines

Diese Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf Text- und Bildbeiträge und alle anderen Dienstleistungen (Material) des Journalisten bzw. Betreiber Rainer Beutel. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der AGB berührt die Gültigkeit der übrigen nicht. Das Gleiche gilt, wenn einzelne Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil werden. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Vertragspartner schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Vertragspartner nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird ihn Rainer Beutel bei der Bekanntgabe hinweisen. Dafür genügt der Hinweis im Lieferungsverfahren, beispielsweise durch E-Mail. Der Vertragspartner muss den Widerspruch innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Betreiber absenden.

Die Verwendung als Archivmaterial ist gesondert zu vereinbaren. Die Lieferung des Materials und die Einräumung von Nutzungsrechten erfolgt zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist.

Abweichende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners bzw. Bestellers gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt sind. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners bzw. Bestellers wird hiermit widersprochen. Auch für Lieferungen ins Ausland gilt deutsches Recht.

 

Honorare und Preise

Jede vereinbarte und jede weitere Nutzung des Materials ist honorar- bzw. zahlungspflichtig. Die Höhe des Honorars bzw. des Preises richtet sich nach Art und Umfang der Nutzung bzw. der Realisierung der Leistungen des Betreibers und ist vorher zu vereinbaren. Honorare bzw. Preise sind, so nicht anders angegeben, stets Netto-Honorare ohne Mehrwertsteuer.

Honorare bzw. Preise sind, soweit nicht anderes schriftlich vereinbart wurde, sogleich nach Lieferung der Produkte und Leistungen bzw. Veröffentlichung zur Zahlung fällig; bei Medien-Produkten und Exklusiv-Recherchen spätestens einen Monat nach der Erklärung, dass der Beitrag angenommen ist.

Hat der Vertragspartner bzw. Besteller von Medien-Produkten oder Exklusiv-Recherchen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung des Materials die Annahme erklärt, kann das Material ohne weitere Bindung an den Vertragspartner bzw. Besteller anderweitig angeboten werden.

Honorare und Preise sind auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Material nicht veröffentlicht wird bzw. wenn die Produkte und Dienstleistungen beim Besteller keine Verwendung finden.

 

Urheberrecht und Nutzungsrecht

Für jede Nutzung gelten neben den getroffenen Vereinbarungen die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes. Die eingeräumten Rechte gelten nur für den vereinbarten Zweck, Sprachraum und Umfang zur einmaligen Nutzung.

Jede erneute Nutzung oder sonstige Ausweitung des ursprünglich eingeräumten Nutzungsrechts ist nur mit der vorherigen, schriftlichen Zustimmung des Betreibers erlaubt. Dies gilt insbesondere für die Freigabe des Materials zu Zwecken der Werbung.

Der Vertragspartner bzw. Besteller ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen.

Eingeräumte Nutzungsrechte können ohne Zustimmung von Rainer Beutel auch dann nicht übertragen werden, wenn die Übertragung im Rahmen der Gesamtveräußerung eines Unternehmens oder der Veräußerung von Teilen eines Unternehmens geschieht (§ 34 Abs. 3 UhrhG). Diese Klausel ist als gesonderte Vereinbarung gem. § 34 Abs. 4 UrhG anzusehen.

 

Einfaches Nutzungsrecht

Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100% auf das jeweilige Grundhonorar.

 

Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige Nutzung des Materials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck oder dem Zweck, der sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich das Objekt (Zeitung, Zeitschrift, Internet usw.), für das das Bildmaterial ausweislich des Lieferscheins, der E-Mail oder der Versandadresse zur Verfügung gestellt worden ist.

Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden. Die Weitergabe des Materials oder die Übertragung von Rechten an Dritte durch den Vertragspartner bzw. Besteller darf ohne vorherige, schriftliche Zustimmung des Betreibers nicht erfolgen.

 

Das Material darf ohne vorherige, schriftliche Zustimmung des Betreibers nicht in ein Datenbanksystem eingespeichert oder sonst elektronisch verwertet oder bearbeitet werden. Insbesondere sind verfälschende oder sinnentstellende Veränderungen von Bildern durch Hinzufügen oder Weglassen nicht gestattet. Das Material darf im Sinne des § 14 UrhG weder entstellt, noch sonst beeinträchtigt werden. Dies gilt insbesondere für die Bearbeitung des Materials durch den Einsatz elektronischer Hilfsmittel.

 

Das Material darf nur redaktionell bzw. für den vereinbarten Zweck verwendet werden. Es darf in der Tendenz nicht verfremdet und nicht verfälscht werden. Der Vertragspartner bzw. Besteller ist zur Beachtung der publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates (Pressekodex und Richtlinien) verpflichtet. Montagen sind als solche kenntlich zu machen und in der Veröffentlichung auszuweisen.

 

Jede über diese Bestimmungen hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorar- bzw. kostenpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung des Betreibers.

Das gilt insbesondere für: eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere

- in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken,

- bei jeglicher Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Materials, die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des vom Betreiber  gelieferten Materials auf Datenträgern aller Art (z.B. magnetische, optische, magnetooptische oder elektronische Trägermedien wie CD-ROM, Disketten, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm und alle Internetmedien bzw. Clouds und Webspace, Datenbanken etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung des Materials dient,

- bei jeglicher Vervielfältigung oder Nutzung der Textdaten auf CD-ROM, Disketten oder ähnlichen Datenträgern, jeglicher Aufnahme oder Wiedergabe der Daten im Internet oder in Online-Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt),

- bei jeglicher Weitergabe des digitalisierten Materials im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Textschirmen oder zur Herstellung von Hardcopys geeignet sind.

Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Bildbearbeitung, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Betreibers und nur bei Kennzeichnung mit [M] gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.

 

Vermerk, Zweitrechte, Beleg

Ein Urhebervermerk im Sinne des § 13 UrhG wird stets verlangt und zwar in einer Weise, die keinen Zweifel an der Identität des Urhebers und der Zuordnung zum einzelnen Beitrag lässt. Sammelnachweise reichen nur aus, sofern sich aus ihnen die zweifelsfreie Zuordnung des Urhebers zum Beitrag entnehmen lässt.

 

Die Übertragung von Zweitrechten an Verwertungsgesellschaften bleibt vorbehalten. Mit der Annahme des Honorars bzw. der Zahlungsbetrages ist die Erlaubnis zur Wahrnehmung weiterer Rechte durch den Vertragspartner bzw. Besteller nicht verbunden.

 

Der Vertragspartner bzw. Besteller ist (bei Medien-Produkten) verpflichtet, dem Journalisten ein Belegexemplar gem. § 25 Verlagsgesetz kostenlos zu liefern.

Publikationen oder Teile aus ihnen dürfen ohne Erlaubnis des Autors weder reproduziert noch weitergegeben werden. Unter Angabe der Quelle dürfen Journalisten in ihren Publikationen aus Veröffentlichungen von Rainer Beutel in kurzer Form, auszugsweise zitieren, auf keinen Fall dürfen komplette Beiträge veröffentlicht werden, auch und gerade nicht in sozialen Medien. Fotos, die von Rainer Beutel erstellt wurden, dürfen nur nach vorheriger Genehmigung durch Rainer Beutel veröffentlicht werden.

 

Lieferung

Rainer Beutel ist berechtigt, auch Teillieferungen für Leistungen und Produkte zu erbringen, wenn dies für den Vertragspartner zumutbar ist. Ist die Lieferung von Leistungen bzw. Produkten auf Abruf vereinbart, so hat der Vertragspartner bzw. Besteller innerhalb angemessener Frist abzurufen.

Wird die Lieferung von Leistungen bzw. Produkten durch höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Betriebsstilllegung, Streik, extreme Witterungsverhältnisse oder ähnliche Umstände - auch bei Lieferanten bzw. Partnern des Betreibers - unmöglich oder übermäßig erschwert, so wird Rainer Beutel für die Dauer der Behinderung und deren Nachwirkung von der Lieferpflicht frei.

Von dem Eintritt solcher Ereignisse wird Rainer Beutel den Vertragspartner bzw. Besteller unverzüglich unterrichten. Diese Ereignisse berechtigen Rainer Beutel, vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle der Nichtbelieferung oder ungenügenden Belieferung seitens der Vorlieferanten bzw. Partner ist Rainer Beutel von seinen Lieferungsverpflichtungen ganz oder teilweise entbunden. Dies gilt nur dann, wenn sie die erforderlichen Vorkehrungen zur Beschaffung der von ihr zu liefernden Leistungen bzw. Produkte getroffen hat und ihre Vorlieferanten bzw. Partner sorgfältig ausgewählt hat. Rainer Beutel verpflichtet sich, in diesem Fall seine Ansprüche gegen den Lieferanten bzw. Partner auf Verlangen an den Vertragspartner abzutreten.

 

Haftung, Kosten

Der Vertragspartner bzw. Besteller haftet für das überlassene Material bis zur unversehrten Rücklieferung. Er trägt Kosten und Risiko für die Rücklieferung. Die Rücklieferung hat durch Einschreiben zu erfolgen.

 

Für Farbdias und elektronische Datenträger, die im Risikobereich des Vertragspartners bzw. Bestellers beschädigt werden oder verloren gehen, beträgt der Schadensersatz pro Stück 1500 Euro, es sei denn, der Vertragspartner bzw. Besteller weist einen geringeren Schaden nach.

Für die Zusammenstellung einer Auswahlsendung werden Bearbeitungskosten berechnet, die sich nach Art und Umfang des erforderlichen Arbeitsaufwandes bemessen. Die Bearbeitungskosten (inklusive Versand) werden nicht mit den Nutzungshonoraren verrechnet. Die Zahlung begründet keine Nutzungs- oder Eigentumsrechte.

Bei unberechtigter Nutzung oder Weitergabe des Materials wird vorbehaltlich weiterer Schadenersatzansprüche ein Mindesthonorar bzw. Mindestpreis in Höhe des zweifachen Nutzungshonorars/-preises fällig.

Beabsichtigt der Vertragspartner bzw. Besteller eine andere (z.B. werbliche) als die vereinbarte Nutzung des Materials, so hat er vor dieser Nutzung die Zustimmung der abgebildeten oder genannten Personen einzuholen. Holt der Vertragspartner bzw. Besteller die Zustimmung nicht ein, hat er Rainer Beutel von in diesem Zusammenhang geltend gemachten Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen.

Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand der Produkte betreffen, sind innerhalb von 48 Stunden nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gelten Produkte als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.

 

Copyright

Unterbleibt die Namensnennung nach § 13 UrhG, oder verstößt der Vertragspartner bzw. Besteller gegen § 14 UrhG, so hat Rainer Beutel Anspruch auf Schadenersatz in Form eines Zuschlages von 100 Prozent zum jeweiligen Nutzungshonorar/-preis zuzüglich evtl. Verwaltungskosten. Der Vertragspartner bzw. Besteller hat Rainer Beutel von aus der Unterlassung des Urhebervermerkes oder Entstellung des Werkes resultierenden Ansprüchen Dritter freizustellen.

Rainer Beutel behält sich vor, bei Nichtbezahlung fälliger Honorare und Preise die damit im Zusammenhang stehenden Produkt-Lieferungen, Lieferungen, Leistungen und Dienstleistungen einzustellen. Das gilt auch, wenn die Belastung von Kreditkarten oder Konten durch die jeweiligen Bank-Institute verweigert wird.

 

Haftungsausschluss

In diesem Zusammenhang wird ausdrücklich auf den > hier veröffentlichen Haftungsausschluss für journalistische Leistungen verwiesen. Dies gilt ausdrücklich für den hier daraus zitierten Absatz

 

"Prüfung der Rechtmäßigkeit, Ausschluss der Haftung

Texte, Fotos und Videos, die von Rainer Beutel im Rahmen seiner freiberuflichen journalistischen Tätigkeit an andere geliefert werden - insbesondere Verlage und Redaktionen, die Ihrerseits journalistische Produkte erzeugen sowie Vereine, Parteien und Gewerbetreibende, die eigene Veröffentlichungen veranlassen und darin die von Rainer Beutel erzeugten journalistische Erzeugnisse gebrauchen bzw. veröffentlichen - sind vor jeder Veröffentlichung angehalten, den Inhalt der von Rainer. Beutel gelieferten journalistischen Erzeugnisse auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen und selbst bei kleinen Zweifeln von einer Veröffentlichung abzusehen. Darüber ist Rainer Beutel per E-Mail an seine im Impressum veröffentlichten Adressen umgehend zu informieren.

 

Das Vorgenannte gilt insbesondere für den Datenschutz, Persönlichkeitsrechte und alle anderen Rechte, die von einer Veröffentlichung berührt bzw. verletzt sein könnten.

 

Rainer Beutel sichert zu, vor der Lieferung seiner journalistischen Erzeugnisse diese im Hinblick auf ihre Rechtmäßigkeit bei einer Veröffentlichung nach bestem Wissen und Gewissen sorgfältig geprüft zu haben.

 

Die Haftung für Schadensersatzansprüche gehen insofern bei einer Veröffentlichung auf das jeweilige Organ bzw. auf die Verantwortlichen des jeweiligen Organs oder deren Körperschaft über.

 

Ausdrücklich wird von Rainer Beutel keine Haftung für die Veröffentlichung seiner journalistischen Erzeugnisse in Medien (print/online und andere Formen) übernommen, für die Rainer Beutel nicht selbst verantwortlich zeichnet."

 

Hinweis

Falls keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde oder keine tarifvertraglichen Bestimmungen gelten, sind für die Honorierung und die Miete bei Fristüberschreitung sowie die Bearbeitungskosten bei Bildbeiträgen die jeweils aus der Übersicht der marktüblichen Honorare für die Vergabe von Bildnutzungsrechten ersichtlichen Honorare der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) bzw. bei Textbeiträgen die Empfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Wort (MFJ) anzuwenden.

 

Erfüllungsort für die Lieferung ist der Sitz des Vertragspartners bzw. Bestellers, für die Rücklieferung der Sitz des Büros von Rainer Beutel.

 

 


Veröffentlichungen nur mit Genehmigung

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