Sperrung am Groß-Gerauer Weg |
freier Zugang
Gemeinde will illegale Abkürzung
nun mit Anzeigen unterbinden
Die kleinen Tricks der
illegalen Autofahrten sind offensichtlich.
Aus
Alt-Nauheim auf die Ostumgehung? Da wählen noch immer
viele die Abkürzung über den Groß-Gerauer Weg –
verbotenerweise. Und bei bedarf werden auch Sperrpfosten
entfernt. Das ärgert die Gemeinde die nun einschreitet.
Dazu liegt folgende Mitteilung vor:
Von Sophie Lukas,
Gemeinde Nauheim
Das Entfernen
der Pfosten am Groß-Gerauer-Weg stellt Eingriff in
Straßenverkehr dar. In der Vergangenheit nutzten
Autofahrer häufig den Groß-Gerauer-Weg als Abkürzung in
Richtung Ostumgehung.
Um diese illegale
Nutzung einzudämmen, installierte die Gemeinde Nauheim
2019 zwei rotweiße Klapppfosten an der Zufahrt des
Weges. Nachdem die Pfosten in den letzten Monaten immer
häufiger unerlaubt entfernt wurden, weist die Gemeinde
Nauheim noch einmal explizit darauf hin, dass dieses
Vorgehen einen Eingriff in den Straßenverkehr darstellt
und zur Anzeige gebracht wird.
Der
Groß-Gerauer-Weg darf ausschließlich von Fußgängern,
Radfahrern, zu landwirtschaftlichen Zwecken sowie im
Notfall von Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr genutzt
werden. Für den normalen Straßenverkehr ist er nicht
freigegeben. Wer den Weg unerlaubt passiert, begeht eine
Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld rechnen.
Darüber hinaus stellt das Entfernen der
Durchfahrtspfosten einen Eingriff in den Straßenverkehr
und somit eine Straftat dar. Die Gemeinde Nauheim bringt
solche Eingriffe bei der Polizei zur Anzeige.
Wir möchten alle
Bürgerinnen und Bürger bitten, im Sinne des Gemeinwohls
die geltenden Verkehrsregeln zu befolgen und die
Ostumgehung vom alten Ortskern aus über die
Wilhelm-Leuschner-Straße oder Bahnhofsstraße und Im Rod
anzufahren.
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