Sperrung am Groß-Gerauer Weg | freier Zugang

Gemeinde will illegale Abkürzung nun mit Anzeigen unterbinden

Die kleinen Tricks der illegalen Autofahrten sind offensichtlich.

 

Aus Alt-Nauheim auf die Ostumgehung? Da wählen noch immer viele die Abkürzung über den Groß-Gerauer Weg – verbotenerweise. Und bei bedarf werden auch Sperrpfosten entfernt. Das ärgert die Gemeinde die nun einschreitet. Dazu liegt folgende Mitteilung vor:

Von Sophie Lukas, Gemeinde Nauheim

Das Entfernen der Pfosten am Groß-Gerauer-Weg stellt Eingriff in Straßenverkehr dar. In der Vergangenheit nutzten Autofahrer häufig den Groß-Gerauer-Weg als Abkürzung in Richtung Ostumgehung.

Um diese illegale Nutzung einzudämmen, installierte die Gemeinde Nauheim 2019 zwei rotweiße Klapppfosten an der Zufahrt des Weges. Nachdem die Pfosten in den letzten Monaten immer häufiger unerlaubt entfernt wurden, weist die Gemeinde Nauheim noch einmal explizit darauf hin, dass dieses Vorgehen einen Eingriff in den Straßenverkehr darstellt und zur Anzeige gebracht wird.

Der Groß-Gerauer-Weg darf ausschließlich von Fußgängern, Radfahrern, zu landwirtschaftlichen Zwecken sowie im Notfall von Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr genutzt werden. Für den normalen Straßenverkehr ist er nicht freigegeben. Wer den Weg unerlaubt passiert, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld rechnen. Darüber hinaus stellt das Entfernen der Durchfahrtspfosten einen Eingriff in den Straßenverkehr und somit eine Straftat dar. Die Gemeinde Nauheim bringt solche Eingriffe bei der Polizei zur Anzeige.

Wir möchten alle Bürgerinnen und Bürger bitten, im Sinne des Gemeinwohls die geltenden Verkehrsregeln zu befolgen und die Ostumgehung vom alten Ortskern aus über die Wilhelm-Leuschner-Straße oder Bahnhofsstraße und Im Rod anzufahren.

 

 

 


 

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