Corona-Krise im Kreis |
Freier Zugang
Jetzt gibt es beim Kreis
Groß-Gerau ein Bürgertelefon für Ihre Fragen
Der Kreis
Groß-Gerau setzt ab sofort ein Bürgertelefon, um
Menschen Fragen zum Thema Coronavirus zu beantworten.
Dazu liegt folgender Beitrag vor:
Von Angelica
Taubel, Kreispresseamt
Die
Corona-Krise bringt das Kreisgesundheitsamt, die
Kliniken im Kreis und die Leitstelle in vielerlei
Hinsicht an Grenzen. Aktuell gibt es Tausende von
Telefonanrufen in der Verwaltung, Bürger haben die
unter-schiedlichsten Fragen zu Corona und den Folgen.
Daher hat sich
der Kreis entschieden, sein Bürgertelefon zu aktivieren.
Dies geschieht zusätzlich zu den bekannten Hotlines von
hessischem Sozialministerium (0800 5554666),
Gesundheitsamt (06152 989213) und Kreisklinik (06152
986-2110).
Ab sofort ist das
Bürgertelefon täglich von 8 bis 20 Uhr geschaltet.
Erreichbar ist es unter der Rufnummer 06152 989898.
Außerdem gibt es die Möglichkeit, Anfragen an die
Mailadresse
buergertelefon@kreisgg.de zu senden.
An den Telefonen
und den Computern mit dem Bürgertelefon-Postfach sitzen
Mitarbeitende der Kreisverwaltung, die möglicherweise
angesichts der Vielfalt der Anliegen nicht zu allen
Themen sofort abschließend antworten können. Sie werden
die Fragen jedoch an die entsprechenden Fachabteilungen
weiterleiten und sich so bald wie möglich wieder bei den
Fragestellern melden. Der Kreis bittet für diesen Fall
bereits im Voraus um Verständnis.
Landrat Thomas
Will und Erster Kreisbeigeordneter Walter Astheimer
danken allen freiwilligen Helfer*innen, die sich in
dieser ganz besonderen Lage um die Anliegen der
Bürger*innen kümmern und die hauptamtlich im
Gesundheitsdienst Tätigen unterstützen: „Sie alle, egal
an welcher Stelle, haben derzeit sehr viel zu tun. Danke
für Ihren Einsatz – und bleiben Sie gesund!“
Möchten Sie zu diesem Beitrag
etwas kommentieren?
Nutzen Sie dafür einfach das >
X-Buch.
Sie können diesen Beitrag
für private Zwecke gerne kopieren.
Wenn Sie ihn aber
veröffentlichen wollen, auch und gerade in sozialen Medien,
brauchen Sie ausdrücklich
eine Genehmigung von Nauheim-Online.