Vor 20 Jahren | Freier Zugang

Erst waren es Soda-Brücken, dann durfte die Ostumgehung doch gebaut werden

Bau der Brückenpfeiler im Jahr 2000. Erst waren es "Soda-Brücken, die nach juristischem Widerstand einfach nur "so da" standen, dann durfte die Ostumgehung doch weitergebaut werden.

 

Rückblick „Vor 20 Jahren“: Die Ostumgehung entsteht

Brückenpfeiler werden gebaut und eine Trasse geplant, die als Ersatzmaßnahme für die Schließung des Bahnübergangs in der Bahnhofstraße gedacht ist. Viele Anlieger freuen sich, endlich weniger stark belastet zu werden.

Doch das Nauheimer Jahrhundertprojekt steht auf der Kippe: Es gibt im Jahr 2000 starken Widerstand vor allem aus den Reihen der Grünen und deren Sympathisanten. Dann kommt die juristische Entscheidung: Die Ostumgehung darf gebaut werden.

Lesen Sie, wie vor rund 20 Jahren über die entscheidende Parlamentssitzung berichtet wurde.

Von Rainer Beutel

Frustrierte Gesichter bei den drei anwesenden Mitgliedern der Grünen, Jubel vom Rest der Ränge: Als Bürgermeister Helmut Fischer (CDU) am Freitagabend in der Gemeindevertretung die Nachricht bekanntgab, "dass die Ostumgehung weitergebaut werden kann", schallte anhaltender Beifall durch das Parlament.

Der Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshof im Eilverfahren zur Normenkontrollklage gegen den Bebauungsplan für die Ostumgehung "ist unanfechtbar", heißt es im Urteil. Die Ostumgehungsgegner hatte das Eilverfahren beantragt, weil die Gemeinde an der Trasse weiter baut.

Es kann zwar immer noch zu einem "normalen" Verfahren kommen. Nach dem "Beschluss im Anordnungsverfahren", wie es in der Justizsprache heißt, scheinen die Aussichten auf einen gerichtlich verhängten Baustopp jedoch ziemlich gering. Außerdem kann es den Erfahrungen nach Jahre dauern, bis das Hauptsacheverfahren aufgerufen wird. Bis 2002 soll die Ostumgehung beim gegenwärtigen Baufortschritt befahrbar sein.

Beobachter gehen davon aus, dass die Widersacher in Kürze beraten, ob sie ihre Klage aufrecht erhalten oder diese zurückziehen, um Kosten zu sparen.

Keine Erfolgsaussichten

Der Beschluss im Anordnungsverfahren ist gespickt mit Formulierungen, die die Erfolgsaussichten der Trassengegner nur so dahin schmelzen lassen. Da heißt es zum Beispiel "der gestellte Antrag ist unbegründet, da kein Anordnungsgrund besteht". An anderer Stelle wird betont, dass der Antrag auf "Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes" ohne Erfolg bleibe. Den Rechtsschutz hatten die Ostumgehungsgegner verlangt, weil an der Trasse gebaut wird.

Die Kläger, eine Familie aus Alt-Nauheim, in deren Namen die Normenkontrollklage vorgetragen wurde, hätten keine Gründe glaubhaft gemacht, dass der Bau der Straße für sie mit einem "ganz besonderen Maß an Beeinträchtigungen oder außergewöhnlichen Opfern verbunden" sei.

Dies wäre der Fall gewesen, wenn die Familie als Inhaber von Grundstücken, die für den Trassenbau benötigt würden, in ihrer wirtschaftlichen Existenz durch den drohenden Eigentumsentzug nicht unerheblich gefährdet gewesen sei. Das Gericht sieht dies allerdings nicht so. "Dies haben die Antragsteller nicht glaubhaft gemacht", heißt es.

Auch inhaltlich erkennt das Gericht keine "beachtlichen Verfahrensmängeln" am Bebauungsplan. So sei "aus den tatsächlichen Umständen und den Planaufstellungsunterlagen erkennbar", dass die Gemeinde eine Landesstraße geplant habe. Die Ostumgehungsgegner hatten behauptet, es sei nicht klar deklariert worden, um welche Straße es sich handeln solle. Seitenweise widerlegt das Gericht diese Einschätzung.

Kein Zweifel an Planung

An anderer Stelle wird betont, es könne "kein Zweifel dran bestehen, dass die Erforderlichkeit der vorliegenden Planung gegeben ist". Es gehe um die verkehrliche Entlastung der Ortsdurchfahrt und um eine Ersatzmaßnahme für den Bahnübergang in der Bahnhofstraße, der geschlossen werden soll. Diese Ziele seien durch die Ostumgehung "auch erreichbar", betonte der Verwaltungsgerichtshof.

Zurückgewiesen wurden die Vorwürfe, die Eingriffe in Natur und Landschaft seien unzureichend ermittelt worden. Die erforderlichen Abwägungen seien getroffen worden - sei es nun mit einer Verkehrsuntersuchung oder der Umweltverträglichkeitsstudie. Letztere sei auch nicht fehlerhaft und leide auch nicht an methodischen Mängeln. "Nicht abwägungsfehlerhaft", so das Urteil, sei die Planung schließlich auch im Hinblick auf andere Verkehrsvarianten, die geprüft und nicht für geeignet gehalten wurden, den Verkehr aus Alt-Nauheim weg zu bekommen.

 

Nachtrag

Die Ostumgehung wurde 2002 für den Verkehr freigegeben.

 

 

 


 

Möchten Sie zu diesem Beitrag etwas kommentieren?

Nutzen Sie dafür einfach das > X-Buch.

 

Sie können diesen Beitrag für private Zwecke gerne kopieren.

Wenn Sie ihn aber veröffentlichen wollen, auch und gerade in sozialen Medien,

brauchen Sie ausdrücklich eine Genehmigung von Nauheim-Online.

 

 

 

 

 

 

nach oben