Folgen der Corona-Pandemie

Corona verdirbt das schönste Fest für Kinder in Nauheim - Organisatoren erklären sich

Die nächste Absage: Jetzt trifft es das Kinder- und Jugendfest.

 

Nach dem Frühlingsfest, etlichen Vereinsveranstaltungen und der Kerb kommt die nächste Absage: Das Kinder- und Jugendfest wird 2020 nicht stattfinden. Das begründen die Organisatoren:

Von Gudrun Sattler, Birgit Bootz und Stefan Schilder

Die Kinder- und Jugendbeauftragten und die Kinder- und Jugendförderung als Veranstalter des Kinder- und Jugendfestes haben schweren Herzens die Entscheidung getroffen, dass das für den 20. September geplante Fest aufgrund der Corona-Krise nicht durchgeführt werden kann.

Die Festlegung der Regierung, dass alle größeren geplanten Veranstaltungen bis Ende August 2020 aktuell abgesagt werden müssen, betrifft auch die Vorbereitung des Kinder- und Jugendfestes. Im Februar begann die Organisation mit dem ersten Vortreffen und kann nun nicht mehr verbindlich fortgesetzt werden.

Durch die aktuelle Situation, den damit verbundenen Sicherheitsbestimmungen und Umgangsregeln, wie z. B. der sozialen Distanz, ist die Organisation und Durchführung einer solchen Veranstaltung nicht vorstellbar. Für die damit auch verbundenen Risiken einer möglichen Ansteckung können und wollen die Veranstalter die Verantwortung zum Schutze der Besucher und allen, die das Fest mitveranstalten, nicht übernehmen.

Das Kinder- und Jugendfest verbindet seit vielen Jahren soziales Engagement mit Geselligkeit, Spiel, Spaß und Genuss in einem kinder- und familiengerechten Rahmen durch die Beteiligung zahlreicher Nauheimer Vereine, Initiativen und Institutionen. Wir sind zuversichtlich, dass wir im nächsten Jahr das 26. Kinder- und Jugendfest fröhlich und unbeschwert zusammen feiern werden.

 

 

 


 

Möchten Sie zu diesem Beitrag etwas kommentieren?

Nutzen Sie dafür einfach das > X-Buch.

 

Sie können diesen Beitrag für private Zwecke gerne kopieren.

Wenn Sie ihn aber veröffentlichen wollen, auch und gerade in sozialen Medien,

brauchen Sie ausdrücklich eine Genehmigung von Nauheim-Online.

 

 

 

 

 

 

nach oben