Donnerstag (15. April), 8.10
Uhr
Keine Maskenpflicht auf
öffentlichen Plätzen, keine Ausgangssperre im Kreis GG
Der Kreis
Groß-Gerau hebt seine Ausgangssperre auf. Zu diesem
Zweck aktualisiert er seine Allgemeinverfügung im
sozialen und betrieblichen Bereich zur Corona-Kontakt-
und Betriebsbeschränkungsverordnung mit sofortiger
Wirkung. Außerdem hebt der Kreis mit sofortiger Wirkung
seine Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht auf
öffentlichen Plätzen vom 30. März auf.
Auslöser für
diese Schritte sind Beschlüsse des Verwaltungsgerichts
Darmstadt, die dem Kreis am Mittwoch zugegangen sind.
Sie bezeichnen sowohl die Ausgangssperre als auch die
Maskenpflicht auf öffentlichen Plätzen (in Riedstadt)
als rechtswidrig. Das Verwaltungsgericht hatte sich
zuvor mit den entsprechenden Klagen zweier Privatleute
gegen die Ausgangssperre auseinandergesetzt, wobei einer
gleichzeitig auch gegen die Maskenpflicht in Riedstadt
klagte.
In der Begründung
zur Ausgangssperre heißt es, dass der Kreis Groß-Gerau
sich nicht an das Präventions- und Eskalationskonzept
des Landes gehalten habe, das zu diesem Zeitpunkt eine
Ausgangsbeschränkung erst ab einer mehrtägigen
Sieben-Tages-Inzidenz von 200 als mögliche Maßnahme
beschrieb. Zudem schreibt das Gericht, dass die im
Infektionsschutzgesetzt (§28a, Abs. 2) genannten
Maßnahmen eine „ultima ratio“ darstellen, so dass sie
nur dann in Betracht kommen, wenn alle anderen zu Gebote
stehenden Maßnahmen nicht mehr greifen. Auch dies sei im
Kreis Groß-Gerau nicht der Fall gewesen.
Zur Maskenpflicht
äußert sich das Darmstädter Verwaltungsgericht in dem
Sinne, dass diese Maßnahme zwar grundsätzlich denkbar
ist. Es müsse aber genau begründet werden, warum an den
ausgewählten Plätzen der Mindestabstand nicht
eingehalten werden kann und daher eine von der Distanz
unabhängige Maskenpflicht nötig ist.
„Wir
akzeptieren natürlich die Entscheidung des Gerichts“,
sagt Landrat Thomas Will. Weil es bereits in anderen
Regionen entsprechende Urteile gegeben hat, sei mit
diesen Beschlüssen jetzt zu rechnen gewesen. Generell
sei das Thema Ausgangssperre sehr umstritten. „Im Kreis
Groß-Gerau hat die Maßnahme während des ersten Lockdowns
aber geholfen, die Inzidenz zu senken.“
Der Kreis wird
nun die Lage genau beobachten – bewegt sich doch die
Inzidenz im Moment bereits erneut Richtung 200. Und die
Zahl der freien Intensivbetten in den Krankenhäusern
sowohl im Kreis als auch im gesamten südhessischen
Bereich geht zurück. Das hat die Verwaltungsspitze
genauso im Blick wie die Entwicklungen in Sachen
Infektionsschutzgesetz auf Bundesebene, wo wieder die
100er-Inzidenz ins Spiel kommt.
„Die
Lage im Kreis Groß-Gerau bleibt jedenfalls sehr
angespannt“, sagt der Erste Kreisbeigeordnete Walter
Astheimer, „und wir werden das Infektionsgeschehen nur
unter Kontrolle bekommen, wenn wir alle unsere Kontakte
entscheidend reduzieren. Vor allem den jungen, mobilen
Menschen müssen wir klarmachen, dass sie ihre
individuellen Besuche einschränken müssen, um sich und
andere nicht in Gefahr zu bringen.“
Quelle: Kreis Groß-Gerau
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